
DVS and RoHS
Am 1. Juli 2006 trat die RoHS-Richtlinie (Restriction of certain Hazardous Substances) der Europäischen Union in Kraft, welche die Verwendung bestimmter chemischer Stoffe in elektronischen Geräten verbietet. DVS setzt deshalb auf neuartige, RoHS-kompatible Komponenten in der Fertigung. Die EG-Richtlinie 2002/95/EG untersagt bestimmte Substanzen in der Herstellung und in der Verarbeitung von elektronischen Geräten und Bauteilen. Neben Blei handelt es sich hierbei um Cadmium, sechswertiges Chrom, Polybromierte Biphenyle (PBB), Polybromierte Diphenylether (PBDE) sowie Quecksilber. Die Richtlinie zielt darauf ab, elektronische Bauteile bleifrei zu verlöten, giftige Flammhemmer bei der Kabelherstellung zu verbieten und statt dessen umweltfreundlichere Ersatzprodukte durchzusetzen. Auch verwendete Bauteile und einzelne Komponenten müssen von den gelisteten Substanzen frei sein. Alle DVS-Produkte entsprechen der EU-Direktive. Die DI-Workstation CLIPSTER® sowie die digitalen Diskrecorder Pronto2K.2 und ProntoHD.2 sind mit der Gesetzesnorm konform. Auch der zentrale Speicher DVS-SAN sowie die OEM-Produkte Centaurus®, Centaurus II und SD-StationOEM II enthalten keine der gelisteten Substanzen. Statt dessen hat DVS nach intensiven Prüf-, Test- und Kontrollverfahren auf RoHS-kompatible Bauteile umgestellt.

